Allgemeine Geschäftsbedingungen
ARTIKEL 1: ANWENDUNG UND DURCHSETZBARKEIT DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf der Produkte und Dienstleistungen, die von BELCO ungeachtet der Art des Vertrages (standardmäßige Spot-Verkäufe oder Bestellungen, die einem Rahmenvertrag unterliegen), des Vertriebskanals (vor Ort oder online) oder des Kundenstandorts (Frankreich oder Ausland) an Geschäftskunden bereitgestellt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen etwaige vorhergehende Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BELCO sowie jegliche vorhergehenden Vereinbarungen zwischen den Parteien, die den gleichen Zweck verfolgen.
BELCO (nachstehend „Anbieter“ oder „BELCO“ genannt) betreibt die Händlerwebsite www.belco.fr (nachstehend „BELCO Website“ genannt), auf welcher sich Neukunden von BELCO gemäß den Bestimmungen unter Artikel 2 registrieren müssen, bevor sie eine Bestellung aufgeben können, und Bestandskunden auf Wunsch Produkte und Dienstleistungen von BELCO bestellen können.
Mit Aufgabe einer Bestellung erklärt der Kunde (nachstehend „Käufer“ genannt) sich demnach uneingeschränkt und vorbehaltlos mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, mit Ausnahme aller sonstigen Dokumente wie Prospekte oder Kataloge, die vom Anbieter oder einer anderen Partei ausgegeben wurden und nur vorübergehende Gültigkeit haben.
BELCO behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Änderungen an den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. In einem solchen Fall gelten die vorgenommenen Änderungen ausschließlich für Bestellungen, die nach dem Wirksamwerden besagter Änderungen aufgegeben werden.
Gemäß den geltenden Vorschriften bilden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die alleinige Grundlage für Geschäftsverhandlungen zwischen Anbieter und Käufer. Im Rahmen dieser Verhandlungen können Anbieter und Käufer sich auf besondere Geschäftsbedingungen einigen. Demzufolge haben etwaige andere vom Käufer festgelegte allgemeine oder besondere Geschäftsbedingungen keine bindende Wirkung für den Anbieter, sofern dieser den besagten Bedingungen nicht ausdrücklich zugestimmt hat; dabei ist unerheblich, wann er von derartigen Bedingungen Kenntnis erlangt.
Sollte der Anbieter zu einem gegebenen Zeitpunkt auf die Anwendung einer der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichten, kann dies nicht als Verzicht auf die Anwendung einer Bestimmung der besagten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt ausgelegt werden.
Für die Zwecke der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird darauf hingewiesen, dass BELCO als Importeur und Verkäufer von Rohkaffee und Kakao gemäß Artikel L.441-1-2 des Code de commerce [französisches Handelsgesetzbuch] als Großhändler tätig ist.
Darüber hinaus wird im Sinne der Bestimmungen des Code de commerce bezüglich Benchmark-Indikatoren für relevante Produktionskosten in der Landwirtschaft und diesbezügliche Änderungen darauf hingewiesen, dass der betreffende Agrarrohstoff, wie jeweils zutreffend, Kaffee oder Kakao ist; der Einkaufspreis dieses Rohstoffs basiert auf Futures-Angeboten (Basispreis), auf welchen je nach angeforderter Qualität, Zubereitungsart und Prestige des Herkunftslandes, der Plantage oder des Herstellers eine Prämie, auch „Differential“ genannt, angewendet wird.
ARTIKEL 2: REGISTRIERUNG
Vor Aufgabe der ersten Bestellung und ungeachtet dessen, wie diese Bestellung aufgegeben wird, muss sich der Käufer auf der BELCO Website registrieren und die auf der BELCO Website angeforderten Informationen vollständig und wahrheitsgetreu eingeben, insbesondere solche, die seiner Identifizierung (einschließlich verantwortlichem Käufer, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Geschäftssitz, Gesellschaftsform bei juristischen Personen) und der Erstellung des Kundenprofils dienen (einschließlich Angabe der Namen von Kontaktpersonen im Unternehmen des Käufers, E-Mail-Adressen der Personen, die Zugriff auf das Konto und die von BELCO ausgestellten Rechnungen haben, und die Fairtrade Max Havelaar-Zertifizierungs- bzw. Lizenznummer). Nach der Registrierung erstellt BELCO für den Kunden ein Kundenkonto. Der Käufer kann keine Bestellung aufgeben, bis dieser über die Erstellung des Kundenkontos benachrichtigt wird; auf dieses Kundenkonto kann der Käufer über die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse und das gewählte Passwort zugreifen.
Der Käufer wird darauf hingewiesen, jene Angaben, die seiner Identifizierung und der Erstellung des Kundenprofils dienen, auf der BELCO Website wahrheitsgetreu zu vervollständigen und korrekte sowie aktuelle Informationen anzugeben. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass BELCO sich rechtlich auf die abgegebenen Erklärungen und bereitgestellten Informationen des Käufers bei Eröffnung des Kontos verlassen kann, sodass BELCO vom Käufer unter allen Umständen von sämtlichen Folgen freigestellt wird, die sich durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben ergeben. Das gleiche gilt für Informationen, die zu einem späteren Zeitpunkt unrichtig werden[KW1] , es sei denn BELCO wird ausdrücklich darüber in Kenntnis gesetzt.
ARTIKEL 3: BESTELLUNGEN – PREISE
Die von BELCO zum Verkauf angebotenen Produkte und Dienstleistungen werden auf der BELCO Website vorgestellt. Sie sind nach Produktkategorie aufgeschlüsselt (Kaffee, Kakao, Equipment) und verfügen unter „Produktdatenblätter“ über detaillierte Beschreibungen.
Vorkasse- und Spot-Verkäufe von Kaffee werden durch den European Standard Contract for Coffee (ESCC) geregelt. Darüber hinaus werden die Verkaufspreise von Rohkaffee regelmäßig basierend auf zwei Indikatoren aktualisiert: den Marktpreis in New York oder London und dem Wechselkursverhältnis zwischen Dollar und Euro.
Sollten ein oder mehrere Produkte dauerhaft nicht verfügbar sein, informiert BELCO den Käufer darüber und bietet eine geeignete Alternative. Bei permanenter Nichtverfügbarkeit kann die Bestellung storniert und erstattet werden. Wenn ein Produkt vorübergehend nicht verfügbar ist, informiert BELCO den Käufer so schnell wie möglich über die neuen Lieferzeiten der betroffenen Lieferanten und/oder Hersteller. Sollte das Produkt über einen zumutbaren Zeitraum hinaus nicht verfügbar sein, wird sich BELCO darum bemühen, dem Käufer ein gleichwertiges Produkt vorzuschlagen; kann BELCO dem nicht nachkommen, wird die Bestellung storniert und der Käufer erhält sein Geld zurück.
3.1 Bestellung von Rohkaffee und Kakao
Bestellungen bei BELCO werden entweder als Vorkasse- oder Spot-Verkauf abgewickelt:
• Vorkasseverkauf: Im Kaufvertrag wird die Art des Kaffees oder Kakaos, die Menge, die Verpackung, der Preis pro Einheit, der Lieferzeitraum, die Zahlungsbedingungen, der Transport und die Versicherungsvereinbarungen festgelegt.
• Spot-Verkauf: Dieser Verkauf erfolgt ohne Vertrag je nach Verfügbarkeit der Waren. Der vom Käufer aufgegebenen Bestellung kann nur je nach Produktverfügbarkeit und gemäß den von BELCO festgelegten Lieferbedingungen nachgekommen werden. BELCO kann die Verfügbarkeit der Waren zum Kaufzeitpunkt nicht garantieren.
3.2 Bestellungen der Produktkategorie „BELCO Equipment“
Bestellungen bei BELCO erfolgen entsprechend den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegebenenfalls gemäß den Bestimmungen einer Rahmenvereinbarung, welche mit dem Käufer abgeschlossen wurde.
3.3 Online-Bestellung von Produkten und Dienstleistungen
Sollte der Käufer seine Bestellung online tätigen, muss dieser dabei die folgende Schrittreihenfolge einhalten:
- Mit E-Mail-Adresse und Passwort im Konto anmelden, um Zugriff auf die Verkaufspreise von BELCO zu erhalten.
- Über die Schaltfläche „Bestellen“ Produkte zum Warenkorb hinzufügen.
- Alle ausgewählten Produkte über „Mein Warenkorb“ im Warenkorb einsehen; anschließend über „Meine Bestellung abschließen“ zum nächsten Schritt gehen.
- Die ausgewählten Produkte und Produktmengen auf der Seite „Meine Bestellung überprüfen“ bestätigen.
- Zum Schluss auf „Lieferung prüfen“ klicken. Anschließend Lieferadresse auswählen; die Lieferkosten werden der Bestellsumme hinzugefügt. Bestellung über „Meine Bestellung abschließen“ aufgeben. Vor dem Bestätigen der Bestellung kann der Käufer jederzeit den Bestellprozess verlassen und zum Warenkorb zurückkehren, ohne die Bestellung aufzugeben.
3.4 Allgemein gültige Bestimmungen für alle durch BELCO vertriebenen Produkte
Ein Verkauf gilt nur nach der ausdrücklichen schriftlichen Annahme der Bestellung durch den Anbieter als abgeschlossen; Letzterer stellt vor dem Versand einer Auftragsbestätigung insbesondere sicher, dass die bestellten Produkte verfügbar sind. Sofern zutreffend, erhält der Käufer am Ende des in Artikel 3.3 beschriebenen Kaufprozesses eine Bestätigung seiner Online-Bestellung.
Der Käufer kann vor Ablauf der in der per E-Mail erhaltenen Auftragsbestätigung angegebenen Frist Änderungen an der ursprünglichen Bestellung vornehmen oder diese stornieren. Jegliche Änderungen nach Ablauf dieser Frist erfordern eine neue Bestellung.
In jedem Fall behält sich der Anbieter das Recht vor, Bestellungen mit ungewöhnlich großen Bestellmengen zu reduzieren oder aufzuteilen. Eine Verringerung der Bestellmenge durch den Anbieter berechtigt Käufer nicht dazu, eine Vertragsstrafe zu verhängen.
Die Waren werden zu jenen Preisen bereitgestellt, die vom Anbieter am Tag der Unterzeichnung des Vorkasseverkaufvertrages, am Tag des Spot-Verkaufs, am Bestelltag und gegebenenfalls im spezifischen, dem Käufer bereitgestellten Angebot festgelegt wurden. Diese Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich MwSt. ab Lager des Anbieters, ohne Verpackung. Darin sind keine Transportkosten, Zollgebühren oder Versicherungskosten enthalten; für diese hat der Käufer aufzukommen.
BELCO behält sich insbesondere gemäß Artikel 1164, Abs. 1 des Code civil [französisches Zivilgesetzbuch] das Recht vor, die zum Bestellzeitpunkt festgelegten Preise im Falle von Preisänderungen oder Änderungen an den Vertragsbedingungen der eigenen Zulieferer oder Dienstleister anzupassen; dies gilt nicht im Falle von Vorkasseverkaufverträgen.
Etwaige Steuern, Zölle, Gebühren oder andere Kosten, die gemäß französischen oder ausländischen Vorschriften zu zahlen sind, müssen, soweit sie anwendbar sind, vom Käufer getragen werden. Etwaige Änderungen hinsichtlich der Zölle und Steuern sowie der Transport-, Abwicklungs-, Fracht- oder Versicherungskosten, die nach dem Vertragsdatum vorgenommen werden, erfolgen zu Gunsten des Käufers bzw. sind von diesem zu tragen.
Verlangt der Käufer, von Steuern, Zöllen oder anderweitigen Gebühren befreit zu werden, insbesondere hinsichtlich Wiederausfuhren, verpflichtet sich der Käufer dazu, alle erforderlichen Nachweise der jeweils zuständigen Behörde bereitzustellen; kommt er dieser Pflicht nicht nach, sind sämtliche Steuern, Zollgebühren und Verfahrenskosten vom Käufer zu tragen. Es werden keine Nachlasse auf Versandkosten gewährt, welche für die Leistungen ab Werk unverändert an den Käufer weitergegeben werden
ARTIKEL 4: LIEFERUNG UND TRANSPORT
Sofern nichts anderes zwischen BELCO und dem Käufer vereinbart wird, umfasst die Produktlieferung die Bereitstellung der verfügbaren Produkte in den Räumlichkeiten des Anbieters. Demzufolge hat der Käufer sämtliche mit der Ladung und dem Transport der Produkte einhergehenden Kosten und Risiken bis zur Ankunft am Zielort zu tragen.
Bei Vorkasse Verkäufen, für welche der Preis frei Frachtführer Le Havre festgelegt wird, kann der Anbieter jedoch zum Bestellzeitpunkt und auf ausdrückliches Verlangen des Käufers den Transport der Waren zum Zielort organisieren und verwalten; in diesem Fall nutzt BELCO die den mit dem Käufer vereinbarten Verkaufsbedingungen entsprechende Incoterm und stellt die Transportkosten zusätzlich zum Warenpreis in Rechnung. In diesem Fall erfolgt der Gefahrübergang der Waren entsprechend der gewählten Incoterm am Lieferort.
Die von BELCO bereitgestellten Lieferzeiten gelten lediglich als Anhaltspunkt und sind nicht bindend. Werden diese nicht eingehalten, stellt dies keinen Anspruch auf Schadenersatz dar.
Unbeschadet etwaiger Maßnahmen, die vom Käufer hinsichtlich des Spediteurs ergriffen werden, müssen Vorbehalte bei Beschädigungen oder Verlust bei der Annahme der Waren im Beisein des Spediteurs auf dem Lieferschein vermerkt und dem Spediteur innerhalb von drei (3) Tagen nach Wareneingang bestätigt werden; [KW2] eine Kopie dieser Mitteilung ist an den Anbieter zu senden. Nach diesem Zeitraum hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Bei Bestellungen der Produktkategorie „BELCO Equipment“ kann der Käufer bei erkennbaren Mängeln oder Abweichungen der gelieferten Waren, welche ordnungsgemäß bei Annahme der Waren festgestellt und vom Anbieter akzeptiert wurden, die betroffenen Waren reparieren lassen, sofern der Anbieter eine Reparatur vorschlägt.
Sofern der Transport nicht von BELCO organisiert wird, kann der Käufer im Falle von Nichtlieferung der bestellten Waren oder Beschädigungen während des Transports oder Ladens der Waren gegenüber dem Anbieter keine Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Nur für Kunden in Frankreich geltend: Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Spediteur für die Rückgabe der Paletten zuständig ist, welche von BELCO entweder durch den Spediteur von BELCO oder des Käufers zum Lieferzeitpunkt an den Käufer bereitgestellt werden.
Nur für Kunden in Frankreich geltend: BELCO überwacht die Anzahl der Paletten, die dem Spediteur zur Verfügung gestellt und von diesem wieder zurückgegeben werden. Am Monatsende führt BELCO jeweils eine Zählung der Paletten durch. Sollten Paletten fehlen, stellt BELCO eine Rechnung für die fehlenden Paletten aus. Der Rechnungsbetrag kann bei Änderungen hinsichtlich der Anschaffungskosten neuer Paletten anteilig angepasst werden. Rechnungen für fehlende Paletten sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach ihrer Ausstellung zu begleichen.
ARTIKEL 5: BESTELLUNGEN UNTER DEM MINDESTBESTELLWERT ODER MIT SPEZIELLER VERPACKUNG
BELCO erstellt Preislisten entsprechend der bestellten Menge und Verpackung. In diesen Preislisten wird angegeben, unterhalb welcher Mengen BELCO keine Waren ausliefert oder sich das Recht vorbehält, eine Preiserhöhung unter Veranschlagung einer festen Verwaltungsgebühr vorzunehmen. Werden zusätzlich zum ursprünglichen Sack noch weitere Verpackungsmaterialien benötigt, fallen dafür die in der Preisliste zum Bestellzeitpunkt aufgeführten Sonderkosten an.
Der Käufer kann außerdem spezielle Mischungen kaufen; sollte dabei jedoch in der standardmäßig verwendeten Verpackung eine Restmenge Kaffee verbleiben, wird diese nicht für den Kunden verwahrt.
Gemäß dem European Standard Contract for Coffee (ESCC) erfolgt der Verkauf von Rohkaffee nach dem von den Zollbehörden anerkannten, Brutto- und Eigengewicht oder dem im Lager des Anbieters gemessenen Gewicht mit einer Toleranz von +/- 0,5 %.
Der Mindestbestellwert für eine Erstbestellung der Produktkategorie „BELCO Equipment“ beträgt 300 €. Für darauffolgende Bestellungen gibt es keinen Mindestbestellwert.
ARTIKEL 6: ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern nichts Gegenteiliges in den Sonderbedingungen zwischen Anbieter und Käufer festgelegt wurde, sind Zahlungen ohne Abzüge per Überweisung auf das Bankkonto von BELCO zu tätigen.
Nach drei (3) ordnungsgemäß abgewickelten Bestellungen in Übereinstimmung mit den obenstehenden Bestimmungen kann die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum per Wechsel erfolgen. Sofern nichts anderes schriftlich festgelegt wurde, sind Zahlungen vor Erreichen dieser Anzahl an Bestellungen vor dem Versand der bestellten Waren zu tätigen.
Bei Verkäufen außerhalb Frankreichs müssen alle Waren vor ihrem Versand bezahlt werden, sofern im gegenseitigen Einvernehmen nichts anderes schriftlich festgelegt wurde.
Wird im Falle einer Zahlung per Wechsel der Wechsel nicht zurückgegeben, gilt dies als Nichtannahme und somit als Zahlungsversäumnis. Der Käufer hat für alle Kosten aufzukommen, die durch das Inkassoverfahren entstehen. Unter keinen Umständen dürfen Zahlungen ohne die schriftliche Genehmigung durch den Anbieter ausgesetzt oder verrechnet werden. Jegliche Verschlechterung der Bonität des Käufers rechtfertigt das Verlangen von Garantien oder Zahlungen in bar oder per Sichtwechsel, bevor etwaige eingegangene Bestellungen abgewickelt werden.
BELCO behält sich das Recht vor, die Höhe der offenen Beträge einzuschränken, insbesondere im Falle eines Zahlungsausfalls oder bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen.
Im Falle einer Zahlungsverzögerung über die gewährte Frist hinaus werden von Rechts wegen ohne weitere Formalitäten oder Aufforderungsschreiben durch den Anbieter zusätzlich zum Rechnungsbetrag inklusive Steuer automatisch Verzugszinsen in dreifacher Höhe des gesetzlichen Zinssatzes fällig.
Darüber hinaus wird im Falle einer Zahlungsverzögerung von Rechts wegen und ohne vorherige Mitteilung durch den Anbieter eine feste Entschädigung für Inkassokosten in Höhe von 40 € fällig. Der Anbieter behält sich das Recht vor, zusätzliche Entschädigungen vom Käufer zu verlangen, wenn die tatsächlich entstandenen Inkassokosten diese Summe nachweislich übersteigen.
Jegliche Zahlungsverzögerung führt zu einer Zahlungsaufforderung sämtlicher ausstehenden Summen, unbeschadet anderer rechtlichen Schritte, welche der Anbieter diesbezüglich berechtigterweise gegen den Käufer einleiten könnte.
Im Falle einer Nichteinhaltung der obenstehenden Zahlungsbedingungen behält sich der Anbieter außerdem das Recht vor, die Lieferung etwaiger ausstehender Bestellungen des Käufers auszusetzen oder zu stornieren.
ARTIKEL 7: NICHTERFÜLLUNG EINER BESTELLUNG DURCH DEN KÄUFER BEI VORKASSEVERKÄUFEN
Im Falle eines Vorkasse Verkaufs für Rohkaffee ist BELCO bei Überschreiten der ursprünglich festgelegten vertraglichen Bestellfrist dazu berechtigt, unter Berücksichtigung der Anzahl der Verzugsmonate und der Lagerungs- und Finanzierungskosten eine Verzugsstrafe vom Käufer zu fordern.
Die Höhe dieser Strafe ist in der allgemeinen Preisliste sowie in den Sonderbedingungen angegeben, welche dem Käufer bereitgestellt wurden.
BELCO behält sich das Recht vor, die Höhe dieser Strafe im Falle von Preisänderungen oder Änderungen der Vertragsbedingungen der eigenen Zulieferer oder Dienstleister anzupassen.
Im Falle einer Teilstornierung ist BELCO dazu berechtigt, bei etwaigen bereits erhaltenen Vorauszahlungen entsprechend Waren zu versenden.
Der Käufer kann für nicht gelieferte Waren Ersatz durch andere Waren verlangen, jedoch unter der Bedingung, dass der Preis gemäß zwei Indikatoren angepasst wird: dem Marktpreis in New York oder London und dem Wechselkursverhältnis zwischen Dollar und Euro.
Im Falle einer endgültigen Stornierung der Bestellung durch den Käufer hat der Anbieter Anspruch auf 50 % der Bestellsumme der nicht gelieferten Waren ohne Mehrwertsteuer.
Die Parteien werden gemäß Artikel 1218 des Code civil nicht dafür haftbar gemacht, wenn die im vorliegenden Dokument dargelegten Vertragspflichten aufgrund höherer Gewalt nicht oder verzögert erfüllt werden.
ARTIKEL 8: PRODUKTGEWÄHRLEISTUNG
8.1 Rohkaffee und Kakao
Die Qualität von Kaffee und Kakao wird auf zwei Arten festgelegt:
* Durch eine Beschreibung der Bestellung im Vertrag.
Im Vertrag können je nach bestelltem Kaffee oder Kakao verschiedene Kriterien festgelegt werden (Anzahl der Mängel, Anbaugebiet, Bohnengröße, Erntejahr).
In diesem Fall wird ausdrücklich vereinbart, dass die Qualität von Kaffee und Kakao Schwankungen unterliegen kann, da es sich um Naturprodukte handelt.
* Anhand einer Probe.
In diesem Fall muss die Qualität im Durchschnitt mit der bereitgestellten Probe übereinstimmen.
8.2 Produktkategorie „BELCO Equipment“
Die Garantien, für die von BELCO vertriebenen Produkte entsprechen jenen, die von den Herstellern besagter Produkte gewährt werden, unter Ausschluss etwaiger anderen Garantien. Diese Garantien gelten ausschließlich bei ordnungsgemäßer und üblicher Einrichtung und Installation gemäß den Herstellerempfehlungen.
BELCO haftet nicht für die Einrichtung oder Installation der bestellten Produkte oder im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung oder Schäden durch Nichteinhaltung von Standards, Regeln und/oder Einrichtungs-, Installations- oder Verwendungsmethoden für besagte Produkte. Der Käufer und seine Kunden müssen sich an die Herstelleranweisungen und etwaige sonstige Informationen halten, die dem Produkt beiliegen oder auf dem Produkt selbst oder dessen Verpackung aufgebracht sind. Für die Einrichtung oder Installation der Produkte ist allein der Käufer verantwortlich; bei Bedarf muss der Käufer qualifizierte Fachleute mit der Einrichtung oder Installation beauftragen.
Im Falle einer Abweichung des Produkts oder eines versteckten Mangels ist der Anbieter ausschließlich dazu verpflichtet, das abweichende oder mangelhafte Produkt kostenlos zu ersetzen, nachdem besagtes Produkt auf Kosten von BELCO zurückgesendet wurde, oder es zu reparieren. Alle sonstigen Garantien jeglicher Art sind ausgeschlossen. Wenn das mangelhafte Produkt nicht mehr vorhanden ist, kann der Anbieter im Rahmen der Ersatzpflicht ein Ersatzprodukt mit ähnlichen Eigenschaften und in ähnlicher Menge anbieten; widerspricht der Käufer diesem Angebot nicht innerhalb von sieben (7) Tagen, gilt das Angebot als angenommen. Wenn der Käufer das Ersatzprodukt ablehnt, hat dieser Anspruch auf die Rückerstattung des Kaufpreises des in Rechnung gestellten Produkts ohne Mehrwertsteuer durch BELCO.
Produkte der Kategorie „BELCO Equipment“ werden von BELCO zum Verkauf angeboten, um die in Frankreich geltenden Standards einzuhalten. Der Käufer entscheidet allein darüber, ob die bestellten Produkte mit den Materialien und Geräten in seinem Besitz kompatibel sind, und ist für jegliche Folgen verantwortlich, die sich aus einer möglichen Inkompatibilität ergeben. Wenn sich die vom Käufer bestellten Materialien aufgrund einer Inkompatibilität teilweise oder vollständig nicht verwenden lassen, hat der Käufer keinesfalls Anspruch auf eine Rückerstattung oder Entschädigung durch BELCO.
8.3 Allgemein gültige Bestimmungen für alle durch BELCO vertriebenen Produkte
Der Anbieter haftet in keinem Fall für direkte oder indirekte finanzielle oder anderweitige Schäden, die sich insbesondere aus den Lagerbedingungen der Produkte nach der Lieferung an den Käufer ergeben. Um die obenstehenden Gewährleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen alle Produkte zuerst der Qualitätsabteilung des Anbieters vorgelegt werden, welche etwaige Ersatzlieferungen genehmigen muss.
Im Hinblick auf die Richtigkeit der Bestellung hat der Käufer dreißig (30) Tage nach Erhalt der Bestellung Zeit, diese zu überprüfen und etwaige Einwände gegenüber BELCO zu äußern, sodass BELCO die gemeldete Nichtkonformität der Produkte und/oder versteckte Mängel prüfen kann.
Der Käufer muss dem Anbieter die Möglichkeit geben, besagten Mangel zu identifizieren und eine Lösung zu finden. Der Käufer darf dabei nicht eingreifen oder eine Drittpartei dazu beauftragen. Waren dürfen ausschließlich nach vorheriger formeller Vereinbarung zwischen Anbieter und Käufer zurückgesendet werden. Produkte, die ohne besagte Vereinbarung zurückgesendet werden, stehen dem Käufer für acht (8) Kalendertage nach Erhalt zur Verfügung (nach deren Ablauf die Produkte entsorgt werden); für die zurückgesendeten Produkte erfolgt keine Gutschrift.
8.4 Verwaltung von Produktrückgaben
Bei Beschwerden bezüglich einer Bestellung wenden Sie sich bitte an:
- Equipment: sav@belco.fr
- Kaffee und Kakao: logistique@belco.fr
Für sonstige Anfragen wenden Sie sich bitte an Ihren BELCO-Ansprechpartner.
ARTIKEL 9: PERSONENBEZOGENE DATEN
Im Rahmen ihrer Vertragsbeziehung müssen BELCO und der Käufer möglicherweise personenbezogene Daten verarbeiten.
Die Parteien verpflichten sich dazu, bei der Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des französischen Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Datenverarbeitung, Dateien und individuelle Freiheiten, verändert durch das Gesetz Nr. 2018-1125 vom 12. Dezember 2018, sowie der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (nachstehend „DSGVO“ und alle zusammen „die geltenden Vorschriften“ genannt) einzuhalten.
Personenbezogene Daten werden von jeder Partei in ihrer jeweiligen Funktion als unabhängige Datenverantwortliche für die folgenden Zwecke erfasst und verarbeitet:
- Verwaltung und Aufrechterhaltung der Vertragsbeziehung mit der jeweils anderen Partei und Aufbewahrung von Unterlagen und Kontaktdaten;
- Lieferung von Produkten;
- Erbringung administrativer Leistungen bezüglich der Verwaltung von Verträgen, Bestellungen, Rechnungen und Zahlungen;
- Streitbeilegung.
Die erfassten Daten (d. h. Nachnamen, Vornamen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Angestellten und Geschäftspartnern) sind sehr wichtig und werden von jeder Partei zur Erfüllung ihrer jeweiligen Vertragspflichten erfasst.
Die von BELCO erfassten Kundendaten dürfen zur Erfüllung der Vertragspflichten an alle BELCO Unternehmen weitergegeben werden.
Von den Parteien erfasste personenbezogene Daten werden nicht extern offengelegt, es sei denn, dies ist nötig, um gesetzliche oder regulatorische Verpflichtungen auf Ersuchen einer Justizbehörde oder einer anderen Behörde sowie die oben beschriebenen Zwecke zu erfüllen. Sie werden über die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung sowie fünf (5) Jahre über deren Ende hinaus aufbewahrt.
Der Käufer hat das Recht, seine personenbezogenen Daten einzusehen, zu berichtigen und zu löschen, seine Einwilligung zu widerrufen, die Datenverarbeitung einzuschränken, aus berechtigtem Grund der Datenverarbeitung zu widersprechen, Verfügungen über den Umgang mit besagten Daten nach seinem Ableben auszustellen sowie das Recht auf Daten Portabilität. Um von diesen Rechten Gebrauch zu machen, genügt eine E-Mail an BELCO unter client@belco.fr. Datensubjekte haben außerdem das Recht, Beschwerde bei der CNIL [französische nationale Kommission für Informatik und Freiheiten] einzulegen.
Folgendes ist ebenfalls unbedingt zu beachten:
- Die Sicherheit personenbezogener Daten:
Die Parteien sind über die Bedeutung und den streng vertraulichen Charakter personenbezogener Daten informiert. Jede Partei hat alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die physische Sicherheit in ihren Räumlichkeiten und die logistische Sicherheit ihrer Ausrüstung und Verarbeitungsmedien zu gewährleisten, um: (i) die personenbezogenen Daten vor falscher Darstellung, Beschädigung und Zerstörung zu schützen; (ii) die Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten zu gewährleisten, die in ihren Räumlichkeiten oder auf ihren Geräten mit personenbezogenen Daten gespeichert werden; und (iii) Zugriffe auf die in den zuvor genannten Infrastrukturen gespeicherten Dateien, Programme und Dokumente durch unbefugte Drittparteien zu verhindern.
- Die Vernichtung personenbezogener Daten:
Die Parteien vereinbaren, personenbezogene Daten nicht länger aufzubewahren, als es für die Zwecke, für die sie erfasst wurden, notwendig ist. Sie verpflichten sich dazu, erforderliche Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten endgültig von allen Medien gelöscht werden, auf denen diese gespeichert wurden; dies gilt insbesondere für Computerdateien, die für Backups und betriebliche Zwecke verwendet werden.
- Die Übertragung personenbezogener Daten:
Die Parteien verpflichten sich dazu, die jeweils gültigen Vorschriften einzuhalten, insbesondere in Bezug auf die Übertragung personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Für den Fall, dass derartige Übertragungen erfolgen, vereinbaren die Parteien, alle geeigneten Maßnahmen gemäß Artikel 44 ff. DSGVO zu ergreifen, um ein angemessenes Schutzniveau zu erreichen.
ARTIKEL 10: GEISTIGES EIGENTUM
Der Käufer verpflichtet sich dazu, sämtliche geistige Eigentumsrechte in Bezug auf die Produkte ungeachtet ihrer Art (Patente, Markenzeichen, Zeichnungen und Modelle, insbesondere Urheberrechte) gemäß den jeweils geltenden Rechtsvorschriften zu wahren und BELCO über eine derartige Rechtsverletzung zu informieren, sobald er Kenntnis davon erhält.
Darüber hinaus bestätigt der Käufer, dass BELCO alleiniger Besitzer der Urheberrechte an den Marketinginhalten ist, welche von BELCO auf der Website www.belco.fr als Verkaufshilfen für Kunden veröffentlicht und bereitgestellt werden, und verpflichtet sich dazu, nichts zu tun, was die Urheberrechte des Anbieters verletzen könnte.
ARTIKEL 11: TRAINING
Der Käufer erhält für jede Rohkaffeebestellung „Trainingspunkte“, welche dieser anschließend für Trainingskurse einlösen kann, die von BELCO angeboten werden.
Alle Kunden des Käufers können gegen eine Gebühr ebenso an Trainingskursen teilnehmen, wenn diese nicht über ausreichend Punkte verfügen.
Je nach Art des angebotenen Trainingskurses können diese persönlich oder online (E-Learning) stattfinden.
Diese Kurse werden vollständig per Banküberweisung bezahlt.
ARTIKEL 12: BESCHREIBUNGEN, EIGENSCHAFTEN UND SPEZIFIKATIONEN
Die vom Anbieter angegebenen Beschreibungen, Eigenschaften und Spezifikationen sowie die veröffentlichten Fotos werden ausschließlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Der Anbieter behält sich deshalb das Recht vor, auch nach Eingang einer Bestellung Änderungen an diesen Inhalten vorzunehmen. Für den Anbieter sind ausschließlich die in den Verträgen und Verkaufsdokumenten (Bestellformular, Lieferschein, Rechnung) dargelegten Informationen bindend.
ARTIKEL 13: ZÖLLE UND STEUERN
Für den Fall, dass nach einer Zahlung Waren ausgeliefert werden, sind alle vom Anbieter für den Käufer vorausgezahlten Zölle und Steuern, zuzüglich etwaiger Aufwendungen, gemäß der am Liefertag geltenden Gebührenordnung an den Anbieter zu erstatten.
ARTIKEL 14: UMWELT – ABFALLENTSORGUNG
Die Bestimmungen dieses Artikels gelten für Produkte der Kategorie „BELCO Equipment“.
BELCO ist als Hersteller gemäß der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) dazu verpflichtet, sich bei der Agence de l'environnement et de la maîtrise de l'énergie [französische Agentur für Umwelt und Energiemanagement (ADEME)] zu registrieren. Die eindeutige Identifikationsnummer lautet FR029396.
BELCO hat derzeit einen Kundenvertrag mit CITEO zur Einhaltung der erweiterten Herstellerverantwortung hinsichtlich der Verpackung und einen Kundenvertrag mit ECOSYSTEM zur Einhaltung der erweiterten Herstellerverantwortung für Haushalts- und professionelle Elektro- und Elektronikgeräte.[KW3]
BELCO setzt den Käufer hiermit darüber in Kenntnis, dass Elektro- und Elektronikgeräte, die das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben, obsolet sind oder nicht mehr funktionieren (Kühlgeräte, große Haushaltsgeräte mit Ausnahme von Kühlgeräten, Bildschirme, kleinere Haushaltsgeräte, Lampen usw.) gemäß den EU-Richtlinien über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (insbesondere Richtlinie 2012/19/EU vom 4. Juli 2012, kurz WEEE-Richtlinie) sowie den national geltenden Vorschriften, die zu ihrer Durchführung zugelassen wurden, nicht im Haushaltsmüll oder in den Abfalltrennbehältern der jeweiligen Gemeinde entsorgt werden dürfen. Ein Ziel dieser Vorschriften ist es, weniger Rohstoffe zu verschwenden und sowohl Umwelt als auch die menschliche Gesundheit zu schützen, indem verhindert wird, dass in bestimmten Geräten enthaltene Substanzen nicht in die Umwelt gelangen. Die eindeutige Kennung FR029396 bescheinigt die Aufnahme in das ECOSYSTEM Register für Hersteller von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEA) in Anwendung des Artikels L.541-10-13 des Code de l‘environnement [französisches Umweltgesetzbuch].
Deshalb können Kunden:
- ihre Altgeräte an einem Altstoffsammelzentrum oder einer lokalen Annahmestelle der jeweiligen Gemeinde abgeben;
- ihre Altgeräte an eine gemeinnützige Einrichtung spenden.
ARTIKEL 15: HÖHERE GEWALT
Der Anbieter wird vorübergehend oder, je nach Umständen, dauerhaft von der Verpflichtung befreit, die bestellten Produkte bereitzustellen, wenn er aufgrund höherer Gewalt nicht dazu in der Lage ist, seiner Verpflichtung nachzukommen; dazu zählen Voll- oder Teilstreiks, Brände, Naturkatastrophen, Ausfall der eigenen Lieferanten oder der eigenen Computer oder Kommunikationssysteme. Das gleiche gilt im Falle von Kriegen, Aussperrung, erheblichen Produktionsengpässen, Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen oder -verbote sowie im Falle jeglicher neuen Umstände, die die Abwicklung der Bestellung verhindern, welche allesamt den Anbieter dazu berechtigen, entweder die Erfüllung des Vertrages oder die Lieferung monatlich aufzuschieben oder den Vertrag bzw. die Lieferung für den Kunden entschädigungslos teilweise oder vollumfänglich zu widerrufen.
ARTIKEL 16: EIGENTUMSVORBEHALT
Der Anbieter behält sich, bis der Käufer den ausstehenden Betrag vollständig bezahlt hat, das Eigentumsrecht an etwaigen verkauften Produkten vor, wobei der Anbieter die Produkte im Ist-Zustand wieder in seinen Besitz nehmen kann. In diesem Fall verbleiben etwaige Anzahlungen des Kunden als Schadenspauschale im Eigentum des Anbieters, unbeschadet aller sonstigen rechtlichen Schritte, die der Anbieter infolgedessen berechtigterweise gegen den Käufer einleiten kann. Das Risiko an den Waren geht jedoch bei Lieferung der bestellten Produkte an den Käufer über.
Der Käufer verpflichtet sich deshalb dazu, die bestellten Produkte zugunsten des Anbieters auf eigene Kosten mit einer ad-hoc Versicherungspolice zu versichern, bis das Eigentum vollständig übergegangen ist; darüber hinaus verpflichtet er sich dazu, zum Zeitpunkt der Lieferung dem Anbieter einen Nachweis darüber vorzulegen. Kommt der Käufer dieser Pflicht nicht nach, ist der Anbieter dazu berechtigt, die Lieferung so lange aufzuschieben, bis besagter Nachweis vorgelegt wurde.
Die Auslieferung von Wechseln oder anderen Instrumenten, die möglicherweise eine Zahlungsverpflichtung nach sich ziehen, stellen keine Zahlungen im Sinne dieser Bestimmung dar. Der Käufer darf die Waren nicht als Sicherheit verpfänden, verkaufen oder übereignen. Im Falle einer Pfändung verpflichtet sich der Käufer dazu, den Anbieter unverzüglich darüber zu informieren. Im Falle eines Zahlungsversäumnisses durch den Kunden am Fälligkeitstag werden sämtliche Kauf- und etwaige Rahmenvereinbarungen von Rechts wegen und ohne Einhaltung von Formalitäten nach Ermessen des Anbieters gekündigt.
Sollte ein derartiger Fall eintreten, ermächtigt der Käufer den Anbieter uneingeschränkt zur Rücknahme besagter Waren.
Um die an den Käufer gelieferten Produkte zu identifizieren, wird ausdrücklich vereinbart, dass die in der Industrie übliche Praxis Anwendung findet, wobei jene Produkte, die sich am längsten im Lager des Käufers befinden, als erstes entfernt werden, sodass jene Produkte im Lager des Käufers, die zuletzt an den Kunden geliefert wurden, als vom Anbieter geliefert gelten, sofern diese gleichwertig sind.
Wenn der Käufer mit oder ohne Genehmigung des Anbieters besagte Produkte im Laufe des regulären Geschäftsbetriebs weiterverkauft oder verarbeitet, tritt der Käufer alle Forderungen aus dem Weiterverkauf an Drittparteien an BELCO ab.
ARTIKEL 17: BEENDIGUNG DES KAUFVERTRAGES
Im Falle, dass eine der Parteien ihre jeweiligen Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere im Falle einer Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, können sämtliche laufenden Bestellungen nach Ermessen der jeweils geschädigten Partei storniert werden; ebenso können gegebenenfalls sämtliche Rahmenvereinbarungen von der geschädigten Partei gekündigt werden.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Kündigung aufgrund einer Pflichtverletzung einer Partei von Rechts wegen und ohne Einhaltung rechtlicher Formalitäten nach einer Mitteilung über die Auflösung aufgrund der Nichterfüllung der Vertragspflicht erfolgt.
Ergänzend zu den bereits in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Annahmen wird nach Ermessen des Anbieters insbesondere in folgenden Fällen der Kaufvertrag von Rechts wegen gekündigt bzw. die Lieferung ausgesetzt oder Produkte zurückgehalten: Liquidation des Käufers, Ausbleiben der fristgerechten Zahlung aller fälligen Beträge, Nichteinhaltung der Bestimmungen der obenstehenden Eigentumsvorbehaltsklausel.
Der Kaufvertrag gilt acht (8) Tage nach erfolgloser einfacher Aufforderung zur Erfüllung der Vertragspflichten an den Käufer mittels Einschreiben mit Empfangsbestätigung als gekündigt. Sämtliche ausstehenden Beträge werden sofort fällig. Unbezahlte Produkte können vom Anbieter auf Kosten des Käufers zurückgefordert werden.
Sollte der Käufer in Zahlungsverzug geraten oder insolvent gehen, wird der Kaufvertrag nach Ermessen des Anbieters ebenfalls von Rechts wegen gekündigt, falls nach einer Mitteilung über die Auflösung unter den oben genannten Bedingungen an den Insolvenzverwalter, in der der Käufer zu einer Antwort aufgefordert wird, der Käufer entweder ausdrücklich oder stillschweigend durch Ausbleiben einer Antwort innerhalb eines Monats nach Versand des Aufforderungsschreibens auf die Fortführung des Kaufvertrages verzichtet (gemäß Artikel L.622-13 des Code de commerce). Gemäß Artikel L.622-7 des Code de commerce wird für den Fall, dass der Käufer gerichtlich schutzbetreut oder Gegenstand eines Liquidationsverfahrens wird, vereinbart, dass sämtliche Beträge, die der Käufer dem Anbieter schuldet, durch etwaige Beträge ausgeglichen werden können, die der Anbieter dem Käufer schuldet.
ARTIKEL 18: STREIFÄLLE
Bei etwaigen Streitfällen zwischen den Parteien bezüglich der Auslegung oder Ausführung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen diese, bevor rechtliche Schritte ergriffen werden, versuchen, den Streitfall gütlich beizulegen.
Nach einem Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab Eingang eines erfolglosen Einschreibens mit Empfangsbestätigung bei der benachrichtigten Partei, in dem die gütliche Beilegung gefordert wird, kann jede Partei das folgende Schiedsverfahren umsetzen, an welchem beide Parteien teilnehmen müssen.
Jede Partei ernennt einen Schiedsrichter; diese beiden Schiedsrichter ernennen anschließend einvernehmlich einen dritten Schiedsrichter, welcher als Vorsitzender Richter des Schiedsgerichts fungiert.
Ist es den beiden Schiedsrichtern nicht möglich, einen dritten Schiedsrichter zu ernennen, wird auf Antrag der betreibenden [KW4] Partei der dritte Schiedsrichter im Rahmen einer einstweiligen Verfügung vom Vorsitzenden Richter des Tribunal de commerce de Bordeaux [Handelsgericht Bordeaux] ernannt.
Die Schiedsrichter entscheiden de jure in erster und letzter Instanz. In ihrem Urteil wird festgelegt, welche Partei die Kosten für die Schiedsrichter trägt.
ARTIKEL 19: GELTENDES RECHT
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die daraus folgenden Kauf- und Verkaufsprozesse unterliegen französischem Recht.
Sie wurden auf Französisch verfasst.
Wenn sie in eine oder mehrere Sprachen übersetzt wurden, gilt im Streitfall ausschließlich die französische Version als authentisch.